Volker Griese und Heinrich Griese, Wankendorf

"Wie alles sich angefangen" oder "wie die Unterthanen von dem Herrn Obrister regieret". - Materialien zur Leibeigenschaft im Gutsbezirk Depenau.

Die Unterthanen sind Esel, denen gilts gleich, wer auf ihnen reitet.
(Deutsches Sprichwort)

"… ist das Feld mein oder euer, ich vermeine, daß das Feld sei meine, nichts gehöret euch zu, die Seele gehöret Gott, eure Leiber, Güter und alles was ihr habt, ist mein …" (Christian v. Brockdorf, Depenau 29. Juli 1740)

I.

Als ab Mitte des 16. Jhs., in den Jahren der sogenannten Preisrevolution, die Getreide- und Viehpreise über 300% anzogen, im selben Zeitraum die Löhne annähernd gleich blieben, wurde Grundbesitz ein kostbares Gut. Nur wer sich selbst mit Nahrungsmitteln versorgen konnte, war imstande, der Entwicklung zu trotzen. Verständlicherweise ging mit der sich stufenweise herausbildenden Lage ein Preisanstieg für Grund und Boden einher. Besondere Gewinner der Entwicklung waren dabei die freien Bauern und auch die Gutsbesitzer.

Auslöser des Ganzen waren neben Mißernten vor allem die sich nahezu verdreifachende Bevölkerung, was zu einer enormen Nachfrage an Nahrungsmitteln führte. Mit der anziehenden Konjunktur waren die Gutsbesitzer nun bemüht, möglichst viele Ländereien, die bisher von den Hufnern größtenteils in Gemeinschaft bewirtschaftet wurden, unter ihre Kontrolle zu bekommen und selber zu bewirtschaften. Die bisher erfolgten Abgaben der Bauern an den Gutsherrn traten zunehmend in den Hintergrund. So kam es immer öfter zu sogenannten Niederlegungen / Auflösungen von Hufenstellen - dem sogenannten Bauernlegen - ja sogar von ganzen Dörfern, deren Ländereien dann durch das Gut bearbeitet wurden.1 Zudem wurde versucht, der bis dahin vorherrschende Streubesitz der Gutsherrn, um das Hauptgut zu sammeln.

Zur Bewirtschaftung der immer größer werdenden Gutsländereien bei gleichzeitig abnehmenden Hufenstellen fehlte es zunehmend an Arbeitskräften. So wurde die Einführung der Leibeigenschaft im 16. und 17. Jh. verstärkt vorangetrieben2 und dabei die Betriebe der übriggebliebenen Bauern zudem streng auf den Gutsbetrieb ausgerichtet : Der Gutsherr überließ ihnen totes wie lebendes Inventar, Hof mit Vieh, Land und Gebäuden zur selbständigen Bewirtschaftung. Als Gegenleistung waren sie ihm zu Diensten verpflichtet und bearbeiteten im Rahmen dieser das Hofland mit. Es mußten somit verstärkt Hand- und Spanndienste geleistet, mehr Pferde zu Transportzwecken gehalten und mehr Dienstvolk auf den Höfen beschäftigt werden, als zum eigenen Bedarf notwendig war.

Damit einher ging der Schollenband, das fehlende Recht auf Freizügigkeit. Die Untertanen konnten sich nicht ohne Genehmigung von Seiten des Gutsherrn aus dessen Bezirk entfernen, durften keinen Beruf aus eigener Wahl ergreifen und ohne seine Zustimmung nicht heiraten.3 Letzteres galt auch zum eigenen Schutz. Eine Heirat bedeutete in der Regel Kinder, die durch das Gut mit versorgt werden mußten. So war mit der Verehelichung oftmals zu warten, bis eine Instenstelle frei wurde und somit die Versorgung gesichert war.

Als Gegenleistung galt die Konservation, die Fürsorgepflicht: Der Herr hatte ihnen bei nicht selbstverschuldeten Problemen wie schlechte Ernte, Viehsterben o.ä. beizustehen, die Armen- und Medizinalpflege oblag ihm, für Schulunterricht hatte er zu sorgen sowie für den Unterhalt der Gebäude. Auch die Belieferung mit Saatgut und Heizmaterial oblag ihm. Wurde diese Unterhaltspflicht durch den Gutsherrn verletzt, so konnten die Leibeigenen dagegen klagen. Sie waren voll rechtsfähig.

Mit der Zurückdrängung der adeligen Stände und dem Erstarken des Landesherrn zu Ende des 17. Jhs. kam die weitere Verbreitung der Leibeigenschaft - und hierbei waren ausschließlich Gebiete in Schwansen, Teile Angelns, vor allem aber Süd- und fast vollständig Ostholstein betroffen - zum Erliegen. Es mehrten sich fortan die Diskussionen für und wider; immer öfter mußten Juristen wegen Händel zwischen der Herrschaft und den Leibeigenen in Gutachten Stellung beziehen, was durch die anschließenden Prozeßurteile auch etwas Gutes bedeutete, wurden doch damit Normen und insoweit eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen. Doch mit dem ausgehenden 18. Jh. Setzte sich immer mehr die Erkenntnis durch, daß diese Form der Bewirtschaftung nicht zeitgemäß und ineffektiv sei. Im Zuge der Agrarreform wurde dann die Leibeigenschaft zum 1. Januar 1805 aufgehoben.

II.

Der ehemalige Oberst Joachim v. Brockdorf, von 1681 bis 1719 Besitzer von Gut Depenau, vergrößert seinen unmittelbaren Besitz, indem er das Dorf Horst mit fünf Hufen auflöst - 1680 drei und nach 1700 zwei - um mit den Ländereien einen zum Gut zugehörigen Meierhof zu errichten. Die ihrer Ländereien verlustig gegangenen Hufner werden nach Wankendorf und Stolpe umgesiedelt und zum Teil zu Insten. Dazu müssen die dortigen Bauern Ländereien abgeben (jeder Inste hat Anspruch auf ein Stück Land zur Eigenbewirtschaftung) und zudem noch die Arbeit (Hofdienste) der ehemaligen Hufner mit übernehmen.

Dergestalt als Anfang einer wirtschaftlichen Verbesserung seines Besitzes gedacht, soll es für v. Brockdorf doch anders kommen. Es ist vielmehr der Anfang einer unendlichen Geschichte von Leid und Aufruhr. Und selbst in die Literatur - in der Beschreibung der Jugend der späterin Gräfin Cosel, v. Brockdorfs Tochter und späteren Mätresse August des Starken von Sachsen - ist dies unvermeidlich eingegangen. 4

Die Auflösung des Dorfes Horst ist nur erst der Anfang. Bis 1706 werden immer wieder den Stolper und Wankendorfer Bauern Ländereien abgenommen und zum Teil daraus Heuerstel-len geschaffen. Diese wiederum sind von Hofdiensten ausgenommen; sie entrichten ihre Leistungen gegenüber dem Gutsherrn ausschließlich in Form von Geld. Zudem müssen deren Ländereien im Zuge der Hofdienste von den Leibeigenen kultiviert werden. Hinzu kommt, diese neu geschaffenen Bauernstellen werden öfters an Ortsfremde verhäuert. Es kommt Neid auf. Ein späterer Untersuchungsbericht berichtet von insgesamt 10 fraglichen Ländereien um die gestritten wird.

Zwar nimmt das Land der gutsuntertänigen Bauern ab, doch müssen im selben Augenblick zusätzliche Pferde und Personal vorgehalten werden, um den immer stetiger zunehmenden Belastungen der Hofdienste Folge leisten zu können. Denn die zunehmenden Gutsländereien müssen bewirtschaftet werden. Von einem Gespann und drei bis vier Knechten, die für das Gut abzustellen sind, erhöht v. Brockdorf die Forderung auf zwei Gespanne - mit ausdrücklich sechs Pferden - sowie sechs bis sieben, ja manchmal gar acht Personen. Und welcher Bauer dieser Forderung nicht entsprechen kann, der muß selbst mit auf den Gutsländereien arbeiten; oftmals sind so während der Ernte vier Tage für die eigene Arbeit verloren. Immer öfter gibt es nun Probleme, die eigene Versorgung sicher zu stellen.5 Doch das ist die Sache des Gutsherrn nicht. Ihm liegt vielmehr daran, seine Ländereien unter modernen Gesichtspunkten zu bewirtschaften und dazu ist zunächst einmal mehr Einsatzbereitschaft, mehr Leistung gefragt.

Versuche sich dagegen zu wehren, werden zunächst unter Androhung von Waffengewalt im Keim erstickt: "ick hebbe im Krieg west, und hebbe so veel doot scheten, un so veel doot scheeten sehn, wo schul ick ju denn nich scheeten." Worauf der so angesprochene Bauernvogt fast sprachlos nurmehr antworten kann: "Herr Obrister, en Underdahn is doch keen Hundt."6

Da v. Brockdorf seine Untertanen als völlig rechtlos erachtet, versuchen viele der Willkürherrschaft zu entfliehen. In einer erhaltenen Auflistung für das Jahr 1717 sind allein 45 Personen verzeichnet, die sich aus der Fronarbeit und dem auferlegten Schollenband in andere Gegenden verabschiedet haben und somit als Arbeitskräfte verlustig gingen.7 Aber nur wenigen ist es vergönnt, sich wirklich zu befreien. v. Brockdorf setzt alles daran, die sich innerhalb Schleswig-Holsteins aufhaltenden Entflohenen aufzuspüren und mit Greiftrupps zurückzuholen. Dabei ist das Recht auf seiner Seite, denn die Verfassung schützt die Leibeigenschaft: "Entflohene Leibeigene müssen ausgeliefert werden. Die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf das Rückforderungsrecht erlischt, beträgt für Verheiratete 10, sonst 31 Jahre."8 Dergestalt sieht der Boden aus, auf dem das Folgende sich abspielen wird. Doch lassen wir einmal die Fakten in all ihrer altertümlichen Formulierung sprechen. Sie entstammen einem Untersuchungsbericht des damaligen staatlichen Anklägers, dem "hochfürstlichen Obersachwalters" Hatto Petrejus aus dem Jahre 1707.9

Schon recht schnell wird Petrejus die besonders ausgeprägte absolutistische Herrschaft v. Brockdorfs klar. Nicht nur daß er willkürlich durch Wegnahme von Ländereien seine Untertanen in deren Bewirtschaftung geschwächt hat, daß sie "für ihre Pferde und Vieh […] des Sommers keine genügsame Weide und des Winters wenig oder kein Futter gehabt, daß Pferde und Vieh im Felde laufen, verderben und nicht unselten gar krepieren müssen. Es finden sich dieser Stunde verschiedene Hufner im Gute Depenau, welche nur 4, 3, ja nur 2 Kühe haben und sich beklagen, nicht so viel Butter machen zu können, als sie ihren Leuten, so zu Hofe gehen, mitgeben müssen." Der Gutsherr hat auch entschieden gegen seine Pflicht zur Konservation, zur Unterstützung seiner Untertanen, verstoßen. "Fällt eine Kuh oder ein Pferd ihnen weg, so gibt der Herr Obrister ihnen keines wieder, sondern sie müssen sehen, wo sie eines herbeischaffen. Vielmehr, wann dem Herrn Obrister selbst seine Kühe wegfallen, so nimmt er, der Untertanen Bericht nach, von der Untertanen ihren, und ersetzet seinen erlittenen Abgang damit. Es möge nun einer was verbrochen haben, und des convinciret [geschmäht] sein oder nicht, er möge sich auf seine Unschuld berufen wie er wolle, so trifft alle Untertanen die Wegnehmung der Kühe, der nur eine gute hat und sollte der Vorwand auch nur sein, die Untertanen haben ihm Kühe totgehext, darum er nehme sie wieder. […] Über dieses alles hat der Herr Obrister auch particuliere Hauswirte und Untertanen, von welchen er die Ge-danken gehabt, daß sie noch was hätten, sehr gedrücket, und nicht nachgelassen, bis er sie nebst den anderen niederträchtig gemacht. […] Aßmuß Lütje Johann aus Wankendorf, weil er durch Unglücksfall in die Hand der Ärzte geraten, hat er sofort mit seiner Frau von der Hufe geworfen, all das seinige ihm genommen, daß er für seine 5 Kinder Brot betteln müssen, die nun alle zu Hofe gehen. […] Einen Untertanen Jochim Dugge, […] hat der Herr Obrister auf öffentlicher Heerstraße, da er ihm ungefähr begegnet, […] in Bande und Gefängnissen legen, und nicht eher erlassen wollen, bis die Frau mit allen Kindern sich ihm zu eigen mitgeben müssen. Über solche dergleichen Bestrafungen und harte Executiones an den Untertanen ist niemals von ihm ordentlich producirt [Protokoll geführt], oder Ding und Recht gehalten, weniger ein Urteil gesprochen worden, sondern das hat alles so seinen Fortgang haben müssen."

III.

Als Vorspiel des Folgenden ist der 16. Oktober 1706 zu erwähnen, als der Feldaufseher Heinrich Tietgen den Pflugtreiber - der letzte Roggen wird auf dem "Wattkamp" eingebracht - zur Schnelligkeit vermahnt. Der, nicht willens, erhält wegen Widerspenstigkeit mit der Spießrute, eine Weidengerte, eins über den Rücken und wegen Widerrede noch eine Ohrfeige dazu. Tietgen revanchiert sich, und schlägt dem Aufseher mit dem Pflugstöcker, einem Stock mit einer Querscheide aus Eisen, auf den Kopf, daß Blut floß.10 Man ist nicht zimperlich in dieser Zeit, die immer ungerechter und willkürlicher empfunden wird. Dabei ist es der Beginn der Moderne, die das Wirtschaftliche in den Vordergrund zu rücken versucht.

Nachdem die Willkür durch den Gutsherrn ein unerträgliches Maß angenommen hat und die Versorgung auf unterem Niveau angelangt ist - auch sechs Knechte auf einmal der Leibeigenschaft entfliehen - beschließen insgesamt 23 Wankendorfer und Stolper ihre Lage an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie begeben sich um den 11. November 1706 nach Kiel, wo ihnen ein "Schulmeister" eine Bittschrift an die Behörde aufsetzt. So weit, so gut. "Es ist aber ein Mann in ihr Quartier zu sie gekommen, hat sich mit ihnen in Gespräch eingelassen, ihnen vorgestelt, wie sie nicht allein nichts ausrichten, sondern auch Gefahr schwerer Ungnade zu erwarten, das Armenrecht [die sog. Konversation] aber nicht bekommen würden".11 Dergestalt in Zweifel gekommen und da sie auch kein Geld zur Aufnahme eines Gerichtsprozesses besitzen, beschließen sie, unverrichteter Dinge wieder nach Hause umzukehren.

Man versucht es nunmehr auf direktem Wege, nicht ohne sich zuvor bei einer Zusammenkunft auf freiem Felde den gegenseitigen Beistand mit dem eidlichen Schwur zu versichern "so wahr ihnen Gott helfe".

Hufner und Knechte begeben sich auf das Gut nach Depenau, um ihr Anliegen vor ihren Dienstherrn vorzubringen, daß der Gutsherr "doch die Hofdienste etwas mindern, die Arbeit denen jüngeren Leuten nicht zu schwer auflegen und von ihnen abgenommenen Ländereien ihnen etwas wiedergeben möchte; so wollten sie nach wie vor als redliche Unterthanen aushalten."12 Doch Joachim v. Brockdorf findet es nicht notwendig auch nur einen einzigen der Männer vor sein Angesicht treten zu lassen. Die in Kiel aufgesetzte Bittschrift wird ihm zwar ins Haus gesandt, doch gelangt sie ohne Kommentar wieder an die Adressaten zurück. Nicht nur hat man nichts erreicht, nein, der Gutsherr fühlt sich auch bemüßigt, von neuem seine Macht zu demonstrieren. Doch auch die Gegenseite fühlt sich stark. Am 13. Dezember erscheinen Bauernvögte, Hufner und Knechte, über 60 Personen, mit Beilen, Forken und Knüppeln auf dem Gut und drohen ihrem Herrn und seinen Aufsehern die Köpfe entzweizuschlagen. Nicht länger wollen sie sich derart quälen lassen. Nach dieser Machtdemonstration ziehen sich die Aufsässigen zurück nach Stolpe, wohin sie zuvor einige Fässer Bier haben holen lassen. Zwei Tage wird gefeiert und auch in den darauf folgenden Tagen werden die Hofdienste zunächst nur nach eigenem Ermessen und unregelmäßig geleistet.13

Es ist die Zeit des Kieler Umschlages, das letzte Wochenende im Februar 1707, an dessen Festlichkeiten Joachim v. Brockdorf mit seinem Gefolge, darunter 11 Knechte allesamt aus Stolpe und Wankendorf stammend, teilnimmt. Und da nach dem Vorgefallenen einmal ein Exempel statuiert werden muß, so läßt er einfach sechs der Knechte in der Kieler Hauptwache gefangensetzen und ihren Bauern daheim die Botschaft mitteilen, daß sie kommen und die Personen losbürgen sollen, andernfalls könnten diese gehen wohin sie wollten. Einige Knechte machen davon dann auch Gebrauch.

Nur kurze Zeit später, wieder von Kiel auf Depenau eingetroffen, fordert v. Brockdorf alle Bauern auf, zum Gut zu kommen. Diese wiederum folgen dem Befehl, wählen aber vor Ort aus ihren Reihen fünf Personen aus, sich das Ansinnen des Herrn anzuhören und im Gegenzug ihre Bitten vorzutragen. Doch als sie ihm darlegen, daß sie seine Befehle und das ihnen in den letzten Jahren Zugemutete nicht aushalten und noch einmal um Minderung der Hofdienste bitten, bleibt der Gutsherr hart: Seine Befehle sind ohne Widerrede auszuführen, andernfalls sollen sie sich gleich vom Hof scheren, er werde sie schon zu zwingen wissen. "Diese ganz consternirt, haben ihres Flehens unerachtet, damit fortgehen müssen. Doch wie dieses den anderen kund gemachet, haben sie ihr Heil noch weiter versuchen wollen, und sind ihrer zwene mit den Brüdern recht vor dem Hause stehen geblieben, bis der Herr Obrister ihrer wieder ansichtig geworden. Da er sie gefraget, was sie wollten, diese hergegen geantwortet haben sollen, daß sie gerne mit dem Herrn Obrister sich wieder vertragen wollten etc., so er aber nicht anhören wollen, sondern mit drohendem Gesichte ihnen geboten: schert weg, schert weg, die denn sich vor seiner Strenge, vor Gefängnis, Bande und Plagen fürchtend vom Hofe gleichsam weggeflogen."

Dergestalt ohne jeglichen Erfolg zurückgekehrt, wird wenig später auf freiem Felde eine Abstimmung unter Leitung beider Bauernvögte - Asmus Horst aus Wankendorf und des Stolper Marx Thee (Theden) - durchgeführt. Der Entschluß steht fest, und alle Hufner sind sich darin einig, zunächst das ihnen vom Gutsherrn abgenommene Land der neuen Heuerstelle Kuhlrade und die zur Heuerstelle Vierrögen14 geschlagene Zimmermannskoppel erneut in Besitz zu nehmen, dabei sich gegenseitig beizustehen, was auch immer kommen mag. Auch die Knechte - wie der Herr so's Gescherr - beteiligen sich an diesem Bündnis oder "Complot" wie es die andere Seite sieht.15 Zur Abstimmung tragen vier Knechte einen Teller herum und jeder Hufner stimmt dem Entschlusse zu, indem er einen Strich darauf zieht. Damit ist das Bündnis beschlossen und sie stehen somit "alle vor einen Mann und wer einen anrühret, der rühret sie alle an."16

Zuvor wird noch einmal der Bornhöveder Pastor, in dessen Kirchspiel die Ungeheurlichkeiten von statten gehen, als Vermittler eingeschaltet. Er soll noch einmal "um Linderung der Auflagen und Restituirung einiger abgenommenen Ländereien" inständig bitten. Der Erfolg ist platt gesagt gleich Null. Vielmehr darf der so Bemühte eine offene Drohung v. Brockdorfs ausrichten -: Er, der Gutsherr, würde von der Schußwaffe Gebrauch machen, wenn die Untertanen gegen ihn einen Prozeß anstrengen würden.

Als an den folgenden Tagen sich nichts weiter ereignet, weder neue Nachrichten vom Pastor noch vom Gutsherrn eintreffen, wird der einmal beschlossene Plan in die Tat umgesetzt und so begeben sich zunächst die Hufner am 11. März 1707 nach der Gemarkung Kuhlrade, reißen die Zäune einer neu geschaffenen Heuerstelle nieder, schütten einen Graben zu und nehmen so defakto die zuletzt abgenommenen Ländereien wieder für sich in Besitz. Nachdem das gut gegangen ist, verabredet man sich noch flugs, am 23. März auch die eigentlich zu Stolpe gehö-rende sogenannte Zimmermannskoppel wieder an sich zu bringen.

Die Nachricht der Widersetzlichkeit verbreitet sich schnell auch auf dem benachbarten Meierhof Alt Bokhorst, das zum Gut Bothkamp gehört. Dort ist die Lage seit einigen Jahren ähnlich angespannt. Und die Knechte äußern sich gegenüber dem dortigen Bauernvogt ungeniert, "es wäre nun so weit kommen, daß Jochim Brockdorf zu seinen Leuten nicht mehr auf das Feld kommen dürfte." Die vom Bockhorster Bauernvogt vorgetragenen Bedenken, daß die Wankendorfer und Stolper nichts auszurichten vermögen, wenn v. Brockdorf zu Pferde und mit Waffen erscheinen würde, werden aber nicht gelten gelassen: "so konnten sie ihm nach den Hofe verfolgen und ihn daselbst saputieren [an sich reißen]."17

Doch die Depenauer Untertanen sind - anders als die Bothkamper Untertanen ihrem Vogte glauben zu machen versuchen - durchaus Realisten; vielleicht kommt ihnen auch Angst vor der eigenen Courage. Aus Skrupel vor der Rache des Gutsherrn wird das für den 23. März Vorgenommene aufgegeben. So gut gemeint dieser Entschluß auch war, die Geschichte geht schon ihren eigenen krummen Gang. Und um zu zeigen, wie die gute, alte Zeit war, lassen wir einmal mehr die Tatsachen sprechen wie sie der "hochfürstliche Obersachwalter" Hatto Petrejus nach späteren Zeugenbefragungen in seinem Untersuchungsbericht zu Papier bringt.18

IV.

"§15

Dem Herrn Obristen ist dennoch ihr gehabtes Vorhaben entdeckt, der sich dann die ganze Nacht vorher auf dem Hofe zugerüstet. Seine Schützen, Diener, Laqueien, Bereiter, Voigte armiert, nebst ihren und dem Herrn Jägermeister Kalckreuter morgens um halb vier vom Hofe ab und nach eines Häurermannes Hanß Kummerfeld geritten, woselbst sie sich verborgen gehalten; indes aber sind Boten ausgeschickt, so die Häuersleute von allenthalben mit Gewehr dahin entboten, welche sich auch zu Pferde, doch alle ohne Schießgewehr, außer dem Bauknecht auf Löhndorf, mit Forken bewaffnet eingefunden. Wie sie nun alle 18 Personen stark zu Pferde mit Pistolen, Flinten, Büchsen und Forken versehen zusammen gewesen, und die Kundschaft eingelassen, daß die Untertanen sich bedacht hätten, und nicht hier kommen würden, des Zimmermannes Zaun und Koppel einzureißen, soll der Herr Obrist willens gewesen sein, nach dem Hofe sich wieder zu kehren und sich schlafen zu legen; allein es ist die Zeitung kommen, daß die Wankendorfer auf dem Kuhlraden selben Morgens gewesen und des Häuermanns Frau das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten, sonsten sie die Pflüge entzwei hauen wollten. Der Herr Oberst selbst hat gefragt, ob sie denn das getan - nämlich die Pflüge entzwei gehauen - und als er die Antwort bekommen, nein, sondern sie wären fort damit weggegangen, hat der Häuersmann vom selben Lande gesaget, sie wären nicht weit, sie könnten sie noch einholen, und darauf ist alles in vollen Sprüngen ihnen nachgejaget. Der Schütze Joachim Duggen, so ein Bruder von dem Häuersmann, und des Obristen Diener sind die vordersten gewesen. Die Wankendorfer Untertanen haben sich die Zeit eben auf ihrem eigenen Felde bei ihren Zäunen, so der Wind hin und wider sehr umgeweht und löcherig gemacht, aufgehalten […?] gearbeitet. Sobald der Herr Obrister mit seinen Leuten ihrer ansichtig geworden, haben sie ein groß Geschrei und Jauchzen angefangen, und sind die vordersten auf 3 Wankendorfer Hauswirte, so oben am Zaun allein gearbeitet, spornstreichs angesetzet. Diese haben zu entfliehen getrachtet, einer ist den Acker hinunter gelaufen, zwene haben sich durch den Zaun reteriert: Es ist aber der Schütze mit dem JägerPferd über- und ihnen nachgesetzt, und hat in Sonderheit den einen als Bauervoigtes verfolget, und wie derselbe über einen Dornzaun weggekommen, hat der Schütze ihm vom Pferd durch den Zaun mit voller Ladung einen Schuß nachgegeben, und in der Lende getroffen, daß er gefallen. Doch ist der Schütze ihm noch weiter gefolget, und hat mit der Flinte ihn über den Kopf zu schlagen gedroht, sein Beil ihm herzugeben. Der andere aber ist indes nachgekommen, und so sind sie beide des Schützen losgeworden, daß sie zu den übrigen 9 Wankendorfern, welche sich an einen Dornenzaun hin reteriret, gekommen sind. Unter währendem diesem Präludio und erstem Angriff ist der Herr Obrister selbst mit allen übrigen Leuten auf diese Wankendorfer, deren in allem mit dem getroffenen Bauervoigt 11 gewesen, losgekommen, hat sich dicht vor sie gesetzet, und ihnen befohlen, daß sie ihre Beile niederlegen sollten. Diese hatten gesehen, wie es dem Bauervoigt ergangen, waren für überritten, wann sie sich vom Zaune abgegeben, vor übel tractament und vor dem Gefängnis bange, und haben geantwortet, wie er zum andernmal befiehlt, die Beile niederzuwerfen und heraufzukommen, daß sie das nicht tun konnten, sondern der Herr Obrister sie lieber so totschießen müßte, denn er sie doch nur würde zuschanden machen lassen. Wobei sie begehret, daß sie nur Zeit haben möchten, ein Vaterunser zu beten. Eine kleine Weile danach hat der Herr Obrister beide Pistolen auf einen Hauswirt Hanß Löhndorf gelöset, deren eine nur getroffen, so mit groben Hageln geladen und den Hans Löhndorf in die linke Seite und Arm eingegangen. Als aber derselbe daran nicht gefallen, hat der Herr Obrister gleich eine Pistole von seinem Diener genommen, so ohne Zweifel mit einer Kugel geladen, und hat mit diesen Worten: Baron, du sollst sterben, ihm den Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß weggenommen, der wenige Schritte von der Stelle fortgetaumelt und liegen geblieben. Ein Hauswirt Hinrich Horst ist mit groben Rehhageln durch das Knie von dem Kutscher, Hinrich Lille Hauswirt von einem anderen Bedienten geschossen und von dem Schützen der Hauswirt […?] gewaltig abgeprügelt. Die Beile der Untertanen hat der Herr Obrister alle aufheben lassen, und darauf alle Hauswirte, auch die verwundeten, dem Hofe und Gefängnis zutreiben lassen. Außer dem Hanß Löhndorf, von welchem niemand anderes gemeint, als das er seinen Geist aufgeben würde. Aber durch Gottes gnädigste direction ist der Schuß, wie gefährlich er gleich abgezielet, dennoch so abgegangen, daß der Mensch diese Stunde lebet, und wieder curiert, außer daß er mit dem Auge nicht sehen kann.

§16

Wie diese 10 Hauswirte so auf dem Tritt sind, ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen. Da dem einige vielmal ihm so ausgewichen, daß er ihnen am Leibe keine Wunden anbringen können, obwohl die Kleider übel zerfetzet, doch hat er einen Hauswirt Detlef Horst eine tiefe Wunde am Kopf, so nicht ohne Gefahr gewesen, gehauen. Und einen andern namens Detlef Löhndorf seines geschicklichen Ausweichens ungeachtet über den linken Arm endlich eine schmerzliche Wunde gegeben; den Bauervoigt Aßmus Horst, der von dem Schützen schon so getroffen, hat er sich weisen lassen und auf denselben einen gefährlichen Streich gefaßt, dem aber derselbe durch ein tiefes Niederbücken entgangen und unter die Pferde sich reteriert, von dem Holzvoigt Hinrich Bichel aber mit einer Forke hinter die Ohren geschlagen, daß er wieder zurück gemußt. Es ist unter anderm auch auf dem Wege nach dem Hofe zu ein knietiefes Loch. Da hat der Herr Obrister gewollt, daß die Untertanen gleich durch sollten getrieben werden, und haben dieselben durch den Schützen Gerd Schlüter kaum erbitten mögen, daß sie obenrum nach dem Steg gehen dürfen. Sobald sie aber über gewesen, hat der Herr Obrister mit dem Degen, wie vorher erzählt, wieder angefangen.

§17

Als nun unter solchen Begegnissen die Wankendörfer Untertanen das Stolperfeld [Flurstück Steenkamp] erreichet, kommen die jungen Knechte aus dem Dorf eben herauf, um nach ihren Hofdiensten zu gehen, haben Aschers [Äscher / Spaten], Beile und ihre Freßbündel bei sich, und wie ihnen das Ding wunder gibt, wo es zugehen möge, daß die Hauswirte von so vielen zu Pferde den Weg nach Hofe zu getrieben würden, gehen sie gerade auf sie zu. Dem Herrn Obristen wird von dem Voigte zwar gesaget, daß es die Knechte wären, so auf ihre Arbeit gehen wollten. Aber er hat dennoch stille gehalten und sein Gewehr fertig gemachet. Gleich darauf sind die Stolper Hauswirte an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen, und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt - nachdemmals das Geschrei von dem Passierten in Stolpe gekommen - Des Herrn Obristen seine Leute haben darauf auch ein wenig zurücke gehalten und geschehen lassen, daß die Stolper mit den Wankendorfern zusammen getreten. Da denn einer von den Wankendorfern in dieser Meinung die Stolper angeredet haben soll, sie täten wohl, daß sie ihr Wort hielten und ihnen beistehen wollten, daß sie nicht nach dem Hofe ins Gefängnis gejagt würden: Aber es war umsonst, sie waren schon zuschanden gemachet, wie sie sehen könnten, und dürfte es den Stolpern nicht besser gehen. Sie wollten niederfallen und ein Vaterunser beten, und dem trachten, daß sie nach dem Dorf kommen möchten. Wie sie vom Gebet aufgestanden, haben sie auch sofort in solcher resolution von dem Hofweg ab und Zufeldein nach Stolpe zugezogen, so des Herrn Obristen Leute, welche dicht an sie unter den Bäumen, weilen es sehr geregnet, gehalten, nicht verwehret haben. Aber der Herr Obrister ist in vollem Laufe zugerannt, hat seinen Leuten zugerufen, was das sein sollte, ist vor den Untertanen […?] übergeritten, und hat befohlen, daß sie stehen sollten; gleich wie das geschehen, sich gewendet nach dem hintersten, und einen Knecht namens Clauß Löhndorf, der seinen Ascher über der Schulter, das Beil und das Freßbündel daran hängen gehabt, und nebst den anderen auf dem Weg nach Hofe schon wieder umgekehrt gewesen, einen solchen Schuß mit der Pistole an den Kopf gegeben, daß er in angezeigter positur rücklings niedergeschlagen und alsbald sinn- und sprachlos geworden. Wie nun alle, auch diejenigen, so bei der Action abseits des Herrn Obristen gestanden, so viel derselben bis dato ihre Disposition getan, nicht sagen können: daß dieser Knecht vor anderen was verbrochen oder Mine gemacht, daß er sich wehren oder jemanden Schaden tun wollen oder […?] was gesprochen habe: Also bezeuget das Attestatum Medici et Chirurgi, welche nach der PHGV die Inspectionen Cadavens mit großem Fleiß und Vorsichtigkeit in praesentia Notaria cum adjuncto loco duorum testium requisito, getan haben, daß das vulnus, so der Herr Obrister diesem Menschen durch einen mit Kugeln geladenen Pistolenschuß in den Kopf durch das Cyranium gegeben, für sich letal, und nichts als den Tod mit sich führen können. Es sind darnächst aufzurufen des Herrn Obristen viele Schüsse auf die Untertanen geschehen und vier Menschen dadurch teils sehr hart und gefährlich verwundet. Worauf den Untertanen befohlen, ihr Gewehr niederzuwerfen und sich alle auf die Erde zu legen. Das haben sie getan, womit dann das Schießen aufgehöret hat. Die Knechte sind alle mit Willen des Herrn Obrister weg und an ihre Hofdienste gegangen. Die Wirte aber aus beiden Dörfern sind ins Gefängnis auf den Hof zu gehen beordert, doch daß die Wankendorfer sich von den Stolpern absondern sollten. Sobald das letztere geschehen, hat der Herr Obrister mit dem Degen unter den Stolpern eben so scharmützieret, als vorhin unter den Wankendorfern, und verschiedene blessiert. Unter anderen aber den Kirchgeschworenen aus Stolpe Hanß Lütje Johann durch verschiedene schwere Streiche übel zugerichtet, insonderheit beide Hände zuschanden gehauen. Des Hanß Lütje Johanns sein Sohn, welcher ins Gesicht auch hinten im Kopf und also zweimal mit Hageln getroffen, ist nebst dem Toten auf dem Platz liegen geblieben. Auch ein Stolper Hufener, Hanß Dugge, der mit vielen Hageln oben in den Kopf geschossen, und zwar, wie man saget, von seines Vaters Bruders Sohn, dem Häuersmann auf Kuhlraden; und daher haben sie Gelegenheit gehabt, daß sie von den Ihrigen sofort weggeholt und nach der Langen Rege [Langereihe, auf Bockhorner Gebiet] zu einem Balbierer gebracht."

Alle Hufner, ausgenommen einem Stolper, werden im Depenauer Kellerverließ gefangen gesetzt, darin das Wasser so hoch steht, daß man sich nicht auf den Boden legen kann. Als die vom Gutsherrn aus Preetz zur Wundbehandlung der Blessierten angeforderten Barbiere eine menschenwürdigere Unterbringung der Gefangenen fordern, werden sie unverrichteter Dinge fortgewiesen. Die Gefangenen können sich auch gut selbst versorgen, heißt es lapidar. Da einige Wunden doch schwerer sind, versucht es v. Brockdorf noch einmal. Ein aus Langereihe herbeizitierter "Schuster" der sich "auch" auf Wundbehandlungen versteht, fordert aber ebenfalls eine bessere Unterbringung. Nun platzt v. Brockdorf der Kragen: " … wenn er nicht auf der Leute Bezahlung sehe und sie verbinden wolle, möchten sie darin vermolschen19 und er wolle sie sodann auf die Schindgrube führen lassen". Auch der Schuster darf gehen.

So wenig Joachim v. Brockdorf das in seinem absolutistischen Machtanspruch wohl gedacht hat, nicht nur daß nach fünf bis sechs Tagen die Begebenheit bei der Behörde in Schleswig bekannt wird, nein, es kommt dem Gutsherrn auch zu Ohren, daß eine Untersuchung der Vorgänge vor Ort stattfinden wird und er mit Arrest zu rechnen habe. Der Gutsherr zieht es vor, mit den Seinen das Weite zu suchen und setzt sich nach der freien Reichs- und Hansestadt Lübeck ab, in der er vor einem Zugriff aus dem Umland sicher ist.

V.

Am 31. März 1707 begibt sich zunächst Obersachwalter Hatto Petrejus in Funktion eines heutigen Staatsanwalts nach Kiel, um dort etwas Genaueres über die zunächst unklaren Gerüchte von "erschlagenen und blessirten Unterthanen" zu erfahren. Doch dort konnte ihm keine Auskunft gegeben werden. So geht es in den folgenden Tagen weiter. Am 1. April folgt Preetz wo die Barbiere Johann Timm und Johann Hinrich Bauch vernommen werden; noch am selben Tag geht es in Bornhöved weiter mit der Vernehmung von Pastor und dem Wankendorfer Halbhufner Heinrich Löhndorf. Tags darauf erscheint der Stolper Hufner Otto Schnack zur Aussage und noch am frühen Vormittag begibt sich Petrejus nach Langereihe zu dem "Schuster"-Barbier, der drei blessierte Knechte pflegt: Hans Löhndorf, Hans Duggen und Lütje Hans.

Von dort tritt der Beamte über Kiel die Heimreise nach Schleswig an, wo er am 3. April wieder anlagt. Nur einen Tag später ist sein Bericht fertig, der die ganzen Zustände ans Licht bringt.20

Schon am 5. April zieht Militär auf Gut Depenau ein. "Die erste Frage war, wo der Herr Obrist wäre. Ins Haus kam der Herr Leutnant, eine Pistole in der Hand habend. - Das Haus wurde mit drei Grenadieren mit Gewehr besetzt; beim Reitstall, Garten und der Scheune Schildwachen postiert; vor dem Tor wurde Wache gehalten und niemand vom Hof gelassen ohne Begleitung eines Grenadiers."21 Nur wenige Personen darunter Frau v. Brockdorf, der Jägermeister Kalkreuter, der Koch Daniel Löhndorf werden angetroffen und festgesetzt.

Zwar wird Joachim v. Brockdorf von dem Vorwurf des Totschlags am Knecht Caus Löhndorf freigesprochen, hat aber wegen verübten Exzesses 4000 Reichstaler an die Staatskasse zu entrichten und weitere 2000 Reichstaler für wohltätige Zwecke zu bezahlen, auch wird ihm für ein Jahr die Verwaltung über das Gut entzogen. Nachdem er dem König später dann verspricht, "seine Unterthanen nicht zu hart und über Gebühr zu traktiren"22 wird die Strafe aufgehoben und das eingesetzte Militär von Depenau abgezogen. Auch ordnet die Untersuchungskommission die Vermessung der Ländereien an, um Belastungen der Bauern im Verhältnis zu ihrem Land zu überprüfen.

Auf Seiten der Hufner wird der Wankendorfer Bauernvogt23 Asmus Horst als Anführer der Rebellion erachtet und schließlich im März 1710 zu vier sowie der Stolper Bauernvogt Marx Thee (Theden) als sein Bundesgenosse - nach einem weiteren ihnen zur Last gelegten Aufruhr 1709 - zu drei Monaten Zwangsarbeit an der Karre verurteilt. Wobei im Verfahren schlußendlich als Anstifter die beiden Stolper Hufner Lütjohann und Hans Dugge benannt werden.24

VI.

1709 treten Hufner und Vögte in offener Rebellion gegen ihren Gutsherrn auf und versagen ihm wieder einmal die Dienste oder leisten sie - wie der Herr meint - nach eigenem Gutdünken. Wobei letzteres natürlich nicht so von den Untertanen empfunden wird. Sie leisten ihre Hofdienste vielmehr nach der inneren Uhr, wobei der Gutsherr mit der Einführung einer Turmuhr an seinem Tor einfach auf einen strengeren Zeitablauf achtete. Das Schlagen der weithin hörbaren Glocke gab jetzt den Arbeitstakt, gab Beginn und Ende an, legte die Pausen fest. Viele Knechte konnten und wollten sich dem nicht unterordnen. So kollidieren einmal mehr alte und neue Zeit.

Joachim v. Brockdorf wendet sich nunmehr direkt an den König. Dessen Erlaß wiederum - die Untertanen haben ihrem Herrn treu zu sein, widrigenfalls sie mit Strafen zu rechnen haben - wird am 21. April des Jahres der Kirchengemeinde von der Bornhöveder Kanzel aus verlesen. Doch die Vögte und Hufner bleiben bei ihrer Linie und lassen sich auch dadurch nicht einschüchtern. Und so gerät ihr Dienstherr zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Er ist nicht mehr in der Lage, die Abgaben an den Staat zu entrichten, geschweige denn das Vieh zu unterhalten. Mit Datum vom 28. Mai ergeht von der Königlichen Kanzlei in Kopenhagen die Ankündigung einer Militärexekution an den Obrist-Leutnant Bärner. Am 13. Juni 1709 schließlich entsendet der König dann einen Unteroffizier und acht Soldaten mit "vollem Gewehr", um gegen die "wiedersetzlichen Bauren und Hausleuten"25 vorzugehen. Das Militär trifft am 4. Juli auf dem Gut ein. Doch zur Einsicht wird das Volk nicht gebracht. Als am 14. August den Knechten befohlen wird, die sogenannte Stauung zu mähen, wird die Arbeit kurzerhand verweigert. Auf Vorhaltung am nächsten Tag, ob sie denn den königlichen Befehl nicht kennen würden, heißt es: "Ja, sie hätten den Befehl wohl lesen gehöret, aber daß wüßten sie viel besser."26

Oberst v. Brockdorf versucht sich nun bei seinen Untertanen schadlos zu halten und beordert einen Notar nebst Zeugen in die Dörfer. Am 6. November 1709 zwischen 17 und 18 Uhr erscheint daraufhin die Abordnung zunächst in Wankendorf und läßt durch Hornsignal die Hauswirte zusammenrufen, um danach in Stolpe ihr Glück zu versuchen. Doch die Antwort ist hier wie dort die gleiche: Geldzahlungen und Hofdienste können nicht geleistet werden, da sie selbst kaum etwas übrig haben.27

Vielmehr drehen die Untertanen den Spieß um. Nicht der Gutsherr hat zu bestimmen, sondern sie selbst vereinbaren, wieviel Hofdienste sie leisten wollen, wie einer Eingabe v. Brockdorfs vom 20. Februar 1710 zu entnehmen ist.28 Die Spannungen untereinander sind in der Zwischenzeit wieder auf ein Höchstmaß angestiegen. Da er inzwischen wieder mehrere Untertanen ohne ordentlichen Prozeß eingesperrt hat, beklagen sich am 23. Februar 1710 dann die Wankendorfer und Stolper Hufner offiziell über ihren Herren. Und so befaßt sich eine königliche Kommission mit der Angelegenheit, doch zunächst ergeht am 25. Februar von der Regierungskanzei aus Glückstatt an v. Brockdorf der Befehl, unter Androhung von 2000 Reichsbanktalern Strafe, keine seiner Untertanen mit Strafe oder Gefängnis zu belegen. Auch sind die zur Zeit sich in Haft Befindenden frei zu lassen.29 Generell ist das Verhältnis auf einem Tiefstand. Die Androhung von Gewalt verfängt nicht mehr, vielmehr gilt die Aussage eines Gutsdieners, daß sie sich "nicht zwingen oder strafen lassen wollen, sondern sich zur Wehr stellen und gar in meine und des Vogts Gegenwart gesagt, sie lassen sich nicht befehlen oder mit Schläge strafen, sie wollen wieder schlagen und sich wehren, so lange sie noch ein warm Bluts drüppen im Leibe haben." 30

Letztendlich kann 1712 der Streit erst einmal beigelegt werden: Kulrade gelangt im Tausch gegen die Wiese Wulfsbrook und Baren-Obendorf endgültig wieder in den Besitz der Wankendorfer Hufner und die sogenannte Stauung wird gegen die Wiesen am Drömling an Stolpe getauscht. Im Gegenzug versprechen die Hufner, daß sie die Hofdienste nunmehr "ohne Widerrede mit Fleiß und Treue verrichten."31 Die Besiegelung des Vertrages erfolgt zwischen den Bauernvögten und dem Gutsherrn in Form eines Handschlags.

Doch der Geist, den Joachim v. Brockdorf auf das Gut brachte, läßt sich einfach nicht mehr austreiben. Auch noch lange nach seinem Tode 1720 als seine Frau, gefolgt von deren Sohn und später von Johann Nikolaus Graf Luckner (1722-1794) und dessen Sohn Nikolaus (1750-1815), das Gut führen, finden in den Jahren 1730, 1737, 1740, 1744, 1766, 1794 und 1798 immer wieder militärische Kommissionen und Untersuchungen auf Gut Depenau statt, und immer geht es dabei um Hufenlegung, zu erbringende Leistungen, Landwegnahme, Arbeitsverweigerung, Hofdienste.32

Nach der Revolte von 1794 nimmt der damalige Besitzer von Gut Depenau, Graf Ferdinand v. Luckner, Stellung und schreibt im selben Jahr am 31. Dezember: "… da die dortigen Unterge-hörigen dergestalt zur Aufsätzigkeit geneigt sind, daß sie nunmehr seit Menschengedenken schon zum 6ten Mahl durch Hülfe des Militärs zur Ruhe gebracht werden müßen; Nach meinem Ermeßen ist nemlich kein sichrer Weg zum Ziele zu gelangen, als durch einen Versuch zur Befreyung der Bauern vom Hoff Dienste. Denn grade dieser Hoff Dienst ist auf dem Gut Depenau die Hauptquelle aller Widerspenstigkeiten der Untergehörigen, und der Besitzer kann sie mit aller nur ersinnlichen Vorsicht nie stopfen, so lange der Hoff Dienst dauert."33 Dies hatte schon zuvor sein Vater Marschall Nicolaus v. Luckner erkannt und alle Ländereien für eine Einteilung und Verkoppelung zur Landvergabe vermessen lassen. Doch das Vorhaben kam damals wie auch im vorliegenden Fall nicht zustande. Erst mit der 1804 vom dänischen Staat beschlossenen und zum 1. Januar 1805 geltenden Aufhebung der Leibeigenschaft bringt den Bauern im Gutsbezirk die Freiheit, die zunächst aber einen faden Beigeschmack enthielt: Das immerhin in Teilen vorhandene soziale Netz der Konservation, zu dem die Gutsherren verpflichtet waren, entfiel nunmehr völlig.

Wollten Joachim v. Brockdorf und seine Nachfolger den wirtschaftlichen Erfolg für das Gut auf Kosten der Untertanen erzwingen, so geriet es ganz in sein Gegenteil. Nicht nur, daß immer mehr der Untertanen den immer - zumindest so empfundenen - härteren Druck entflohen, die Dagebliebenen waren auch dergestalt überhaupt nicht mehr gewillt oder in der Lage, die geforderten Abgaben an das Gut zu leisten. Hinzu kommt ein weiterer gewichtiger Aspekt, daß die neue Zeit, die die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu rücken versuchte und entsprechend einen höheren Einsatz den Untertanen abverlangte, mit den sich auf das Hergebrachte berufenden Bauern kollidierte.34

Anmerkungen

1 Dieter Lohmeier: Heinrich Rantzau. Humanismus und Renaissance in Schleswig-Holstein. Heide, 2000. 17ff.
2 Besonderen Vorschub leistete dabei auch das Kieler Privileg von 1524, mit dem der Adel die volle Gerichtsherrschaft über seinen Besitz und in seinem Bezirk erhielt.
3 Wolfgang Prange: Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771. Neumünster 1971. S. 595ff.
4 Gabriele Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. Erlangen o.J., S. 37. "An diesen Nebeltagen kommt es vor, daß Constantia eine große Unruhe auf dem Hof bemerkt. Der Verwalter und die Aufseher rennen zu den Pferdeställen, der Vater holt eilig Gewehr und Pistolen, und die Knechte lassen die Hunde aus den Zwingern. Dann sieht sie, wie der Vater mit seinen Bewaffneten vom Hof reitet. Leibeigene haben den Nebel zur Flucht benutzt, und noch in der Nacht hört Constantia das Bellen der Hunde, die die Gejagten in den Wäldern aufspüren, und die Schüsse der Menschenjäger. / Die leibeigenen Gutsuntertanen versuchen, in die Städte zu fliehen, nach Lübeck oder Hamburg, oder nach Dithmarschen ins freie Bauernland. … Dann kommen sie zurück im Morgengrauen, der Vater und die Aufseher auf ihren müden Pferden, die eingefangenen Leibeigenen, denen Blut von Peitschenschlägen über die Gesichter rinnt, schleppen sich gefesselt und an die Sättel gebunden hinterher, die knurrenden Hunde auf ihren Fersen. Der Torhüter schließt auf, die Pferde traben über den Hof und über die Zugbrücke, die Männer steigen ab. Sie treiben die Leibeigenen in den Keller, ins Gefängnis. Der Vater läßt sie am Hals in Eisen schließen und an den Füßen so, daß sie jämmerlich liegen müssen, und läßt sie durchpeitschen. Die schlimmste Strafe ist das Reiten auf dem hölzernen Pferd im Hof. Das Pferd ist ein Holzgestell mit einem scharfkantigen Rücken. Der Vater läßt den Gefangenen Gewichte an die Füße binden. / Der Vater ist erbittert über die widersetzlichen Untertanen, die in seinen Augen schuld sind, daß es auf Depenau nicht vorwärtsgehen will. Mit allen Mitteln versuchen er und die Mutter, das Gut hochzubringen. Sie haben Semb, Anna Margarethes Gut in Norwegen, verkaufen müssen, um Depenau halten zu können, das alte Stadthaus der Brockdorf in Plön und den Meierhof Tramm. In den ersten Jahren haben sie Ochsen gemästet, dann haben sie auf Milchvieh und Getreideanbau umgestellt."
5 Die Steigerung der Hofdienste ist kein singulärer Fall auf Depenau sondern in diesem Zeitraum auf vielen Gütern zu beobachten. Zu Berücksichtigen ist aber, daß die Leistungen im Vergleich hoch angesetzt waren. Vergl. dazu Silke Göttsch: "Alle für einen Mann …". Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Bd. 24. Neumünster 1991, S. 165.
6 Landesarchiv Schleswig, Abt. 127.7, Film 218.
7 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 663. - Einer Aufstellung vom 19. Februar 1717 ist ferner zu entnehmen, daß in den letzten 30 Jahren 143 Entlaufene zu verkraften waren.
8 Wolfgang Prange: Das Adlige Gut in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. In: Staatsdienst und Menschlichkeit. Hrsg. Christian Degn u. Dieter Lohmeier. Neumünster 1980. S. 68 - Die Transkription einer Legitimation eines Greiftrupps, der aus Depenau Entwichene bis in die Nähe von Tönning in Dithmarschen verfolgen sollte, findet sich bei Uwe-Jens Brauer: Bauernbuch. Hufner - Häuersmänner - Erbpächter im adl. Gut Depenau 1700-1900. 200 Jahre Bauerntum in Stolpe und Wankendorf. Ungedrucktes, unpaginiertes Manuskript, Pkt. 11.29
9 Undatierter summarischer Bericht des Obersachwalters Hatto Petrejus über die Vorfälle auf dem Gut Depenau am 23. März 1707. Landesarchiv Schleswig, Abt. 7, Film Nr. 6228 - Dieses und weitere Zitate folgen der Transkription durch Uwe-Jens Brauer, Damlos.
10 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 414, Film 664.
11 Wie Anm. 9
12 Wie Anm. 9
13 Vergl. Hierzu auch Silke Göttsch: "Alle für einen Mann …". Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. Neumünster 1991, S. 215ff.
14 In den Dokumenten wurde nach Gehör Vehrenrögen oder Fehrenrögen geschrieben.
15 Ebd. S. 207ff.
16 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 664
17 Silke Göttsch: "Alle für einen Mann …". Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Bd. 24. Neumünster 1991, S. 78
18 Wie Anm. 9
19 Vom Obst: in den ersten Grad der Fäulnis übergehend (nach Grimm: Deutsches Wörterbuch).
20 Wie Anm. 9
Einen kurzen Einblick in die Angelegenheit gewährte Otto Kock: Von der Leibeigenschaft auf dem Gute Depenau. Totschlag und Exekution. Die Heimat Nr. 77/1970, S. 139-141.
21 Notar Schultz: Kurzer Begriff von allem, was seit der Ankunft der Hochfürstlichen Milice auf Depenau vorgefallen. Zitiert nach Otto Kock: Bilder aus dem Amt Wankendorf. o.O. o.D. (Wankendorf, 1972), S. 34
22 Otto Kock: Bilder aus dem Amt Wankendorf. o.O. o.D. (Wankendorf, 1972), S. 37
23 Die Bauernvögte wurden von den Gutsherrn ernannt und dienten als Vermittler zwischen Gutsobrigkeit und Untertanen.
24 Landesarchiv Schleswig, Abt. 47.5, Film Nr. 36. Vergl. hierzu auch Silke Göttsch: "Alle für einen Mann …". Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Bd. 24. Neumünster 1991, S. 240 u. 242
25 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 663
26 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 664
27 Ebd.
28 "… daß sie zu Winterszeit nicht mehr als drei und zu Sommerszeit außer der Ernte nicht mehr als vier von der Hufe zu Hofe gehen wollten; die Mistlader als den 4t. Mann, hätten sie ebensowenig senden wollen, auch sich geweigert mit 2 Wagen Korn nach Segeberg zu fahren". Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 664
29 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 664
30 Ebd.
31 Uwe-Jens Brauer: Bauernbuch. Hufner - Häuersmänner - Erbpächter im adl. Gut Depenau 1700-1900. 200 Jahre Bauerntum in Stolpe und Wankendorf. Ungedrucktes, unpaginiertes Manuskript, Pkt. 2.5
32 Klaus Riecken: Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein am Beispiel des Gutes Depenau / Kirchspiel Bornhöved. http://mitglied.lycos.de/kriecken/leibeigenschaft2.html
33 Gutsarchiv Depenau, Landesarchiv Schleswig, Abt. 415, Film Nr. 664
34 Hierzu auch Silke Göttsch: "Alle für einen Mann …". Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert. Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Bd. 24. Neumünster 1991, S. 117 u. 149

Der Dank gebührt dem Landesarchiv Schleswig und der Landesbibliothek Kiel für die Einsichtnahme in deren Archivbestände sowie den Herren Klaus Riecken, Lüneburg und Uwe-Jens Brauer, Damlos.